Die Schweizer Gesetzgebung sieht gewisse Abläufe vor, mit denen sich die Hinterbliebenen nach dem Tod eines Angehörigen auseinandersetzen müssen. Gewissen Dinge müssen sofort erledigt werden, andere haben zwei bis drei Tage Zeit. Vieles kann auch bis nach der Beisetzung warten.
Übersicht Sofortmassnahmen – Die ersten Schritte
Unmittelbar nach einem Todesfall sind diese Schritte umgehend zu erledigen:
- Arzt benachrichtigen & Todesbescheinigung erhalten:
- Bei Tod zu Hause: Sofort den Hausarzt oder einen Notarzt (Notruf 144) kontaktieren. Dieser stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.
- In Spital, Pflege- oder Seniorenheim: Das Personal vor Ort verständigt den Arzt und kümmert sich um die Ausstellung der Todesbescheinigung.
- Bei unnatürlichem Todesfall (z.B. Unfall, Suizid, Gewalttat):
- Sofort die Polizei (Notruf 117) UND einen Notarzt (Notruf 144) verständigen.
- Wichtig: Den Leichnam oder die Umgebung bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändern!
- Nächste Verwandte & enge Freunde informieren: Benachrichtigen Sie die Personen, die dem Verstorbenen am nächsten standen.
- Organspende prüfen:
- Liegt ein Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder eine andere Willenserklärung vor?
- Informieren Sie den Arzt über den bekannten Willen des Verstorbenen bezüglich Organspende.
- Haustiere versorgen: Stellen Sie sicher, dass eventuell vorhandene Haustiere umgehend betreut und versorgt werden.
Diese Checkliste dient als erste Orientierung. Detaillierte Informationen und alle weiteren notwendigen Schritte finden Sie im nachfolgenden ausführlichen Artikel.
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Inhaltsverzeichnis
- Was ist unmittelbar nach dem Tod zu tun?
- Dinge, die Innerhalb von zwei bis drei Tagen getan werden müssen
- Erledigungen nach der Bestattung
Was ist unmittelbar nach dem Tod zu tun?
Nachdem die ersten Sofortmassnahmen (siehe Kasten oben) getroffen wurden, sind hier die nächsten wichtigen Schritte im Detail aufgeführt, die direkt nach einem Todesfall in der Schweiz anstehen.
Todesfall zu Hause
Ist die Person zu Hause verstorben, muss umgehend ein Arzt kontaktiert werden, um den Tod offiziell festzustellen und die Todesbescheinigung zu erhalten.
- Verständigen Sie sofort den Hausarzt. Dieser bestätigt den Tod und stellt die notwendige ärztliche Todesbescheinigung aus.
- Ist der Hausarzt nicht erreichbar (z.B. nachts, am Wochenende, wegen Urlaub), rufen Sie den Notarzt über die Notrufnummer 144.
Diese ärztliche Todesbescheinigung ist ein zentrales Dokument für alle weiteren Schritte in der Schweiz.
Todesfall in einer Einrichtung – Spital, Pflege- oder Seniorenheim
Verstirbt eine Person im Spital, Pflege- oder Seniorenheim, leitet das dortige Personal die ersten Schritte ein:
- Das Pflegepersonal informiert den zuständigen Arzt, der die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt.
- Die Einrichtung unterstützt in der Regel auch bei der Weiterleitung der Todesbescheinigung an das Zivilstandsamt und informiert die Angehörigen.
Die Todesbescheinigung ermöglicht die spätere Überführung des Leichnams. Eine Aufbahrung kann je nach Wunsch und Möglichkeit auch direkt am Sterbeort oder in der Einrichtung erfolgen.
Unnatürlicher Todesfall
Bei Anzeichen eines unnatürlichen Todes (z.B. durch Unfall, Suizid oder Gewalteinwirkung) müssen Sie sofort die Polizei (Notruf 117) UND einen Notarzt (Notruf 144) alarmieren.
- Wichtig: Verändern Sie bis zum Eintreffen der Polizei nichts am Fundort oder am Leichnam.
- Auch in diesen Fällen wird eine ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt, oft nach polizeilicher Freigabe.
Organspende
Der feststellende Arzt wird die Frage nach einer möglichen Organspende ansprechen. Es ist hilfreich, wenn der Wille des Verstorbenen hierzu bekannt ist.
- Prüfen Sie, ob ein Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder eine andere schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen vorliegt (z.B. in persönlichen Unterlagen, im Portemonnaie).
- Gab es mündliche Äusserungen zum Thema Organspende gegenüber Angehörigen?
- Informieren Sie den Arzt über den bekannten Willen. Eine klare Dokumentation oder Kenntnis erleichtert die Entscheidung und kann im besten Fall Leben retten.
Die nächsten Verwandten und enge Freunde sowie Arbeitgeber benachrichtigen
Die Benachrichtigung des Umfelds ist ein wichtiger, wenn auch schmerzhafter Schritt:
- Informieren Sie noch am Todestag die engsten Familienmitglieder und Freunde. Dies gibt ihnen ggf. die Möglichkeit, sich am Sterbebett zu verabschieden.
- Weitere Verwandte, Bekannte und ggf. Vereine können in den folgenden Tagen informiert werden.
- Benachrichtigen Sie zeitnah den Arbeitgeber des Verstorbenen.
- Informieren Sie auch Ihre eigene Arbeitsstelle. In der Schweiz haben Sie beim Tod eines direkten Verwandten in der Regel Anspruch auf Sonderurlaub (meist bis zu drei Tage). Klären Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber.
Willensbekundung für den Sterbefall in den Unterlagen
Suchen Sie in den persönlichen Unterlagen des Verstorbenen nach Dokumenten, die Wünsche für den Todesfall oder die Zeit danach festhalten:
- Dies können spezifische Bestattungswünsche, Verfügungen für den Todesfall oder eine Patientenverfügung sein.
- Im Idealfall sind diese an einem leicht auffindbaren Ort hinterlegt und den nächsten Angehörigen bekannt.
- Wichtig: Anweisungen für die unmittelbare Zeit nach dem Tod sollten nicht ausschliesslich im Testament stehen, da dieses oft erst Wochen später offiziell eröffnet wird und dann für diese ersten Schritte zu spät käme.
Haustiere
Denken Sie an die unmittelbare Versorgung von Haustieren, die der oder die Verstorbene möglicherweise hinterlassen hat.
- Stellen Sie sicher, dass Futter, Wasser und notwendige Betreuung (z.B. Gassi gehen) umgehend gewährleistet sind.
- Klären Sie, wer sich kurz- und langfristig um die Tiere kümmern kann. Für Tiere, die stark unter dem Verlust leiden (z.B. Hunde), kann es sinnvoll sein, frühzeitig eine dauerhafte, liebevolle Lösung zu suchen oder bei Bedarf fachkundige Hilfe (z.B. Tierheim, Tierschutzorganisationen) in Anspruch zu nehmen.
Dinge, die Innerhalb von zwei bis drei Tagen getan werden müssen
Nach den ersten unmittelbaren Schritten folgen nun Aufgaben, die in der Regel innerhalb von zwei bis drei Tagen nach dem Todesfall erledigt werden sollten. Hierzu gehört insbesondere die offizielle Meldung des Todesfalls und die erste Planung der Abschiednahme.
Todesmeldung beim zuständigen Zivilstandsamt
Die Meldung eines Todesfalls in der Schweiz muss beim zuständigen Zivilstandsamt erfolgen. Dies ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt.
- Frist: In der Regel innerhalb von zwei Tagen (48 Stunden) nach dem Tod.
- Grundlage: Die ärztliche Todesbescheinigung.
- Zuständiges Amt: Meist das Zivilstandsamt am Sterbeort. Das Zivilstandsamt des Wohnortes wird bei Abweichung ebenfalls informiert.
- Wer meldet?
- Bei Tod zu Hause: Angehörige.
- In Spital/Heim: Die Einrichtung übernimmt dies oft oder unterstützt dabei (direkt abklären).
Für die Todesmeldung an das Zivilstandsamt brauchen Sie folgende Dokumente:
Bereiten Sie für den Termin beim Zivilstandsamt folgende Dokumente vor (im Original, falls vorhanden):
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Familienausweis (früher Familienbüchlein) des Verstorbenen (falls verheiratet oder Kinder vorhanden)
- Meldebestätigung oder Schriftenempfangsschein des Verstorbenen
- Pass oder Identitätskarte des Verstorbenen
- Bei ausländischen Staatsangehörigen: Ausländerausweis und ggf. Reisepass des Verstorbenen
- Identitätskarte oder Pass der meldenden Person
Ein persönlicher Termin auf dem Zivilstandsamt ist meist notwendig. Dabei wird:
- der Todesfall offiziell beurkundet.
- die Todesurkunde beantragt (unerlässlich für viele weitere Erledigungen).
Bringen Sie auch eventuell vorhandene Willenserklärungen des Verstorbenen zur Bestattung mit. Liegen keine Wünsche vor, entscheiden die nächsten Angehörigen über Art und Weise der Bestattung.
Wichtige Entscheidungen für die Bestattung zur Klärung auf dem Zivilstands- oder Bestattungsamt
Beim Zivilstandsamt oder dem (je nach Gemeinde zuständigen) Bestattungsamt werden grundlegende Entscheidungen zur Bestattung getroffen:
- Bestattungsart:
- Erdbestattung: Beisetzung des Leichnams im Sarg in einem Erdgrab.
- Feuerbestattung (Kremation): Einäscherung des Leichnams und spätere Beisetzung der Urne.
- Grabart:
- Bei Erdbestattungen: z.B. Reihengrab, Familiengrab.
- Bei Urnenbeisetzungen: z.B. Urnengrab, Urnennische, Gemeinschaftsgrab.
- Die verfügbaren Grabarten können je nach Friedhof und Gemeinde variieren.
Neben den klassischen Formen gibt es in der Schweiz weitere Möglichkeiten für die Beisetzung der Asche nach einer Feuerbestattung:
- Aufbewahrung der Urne zu Hause.
- Naturbestattungen (z.B. in einem Friedwald, Verstreuen der Asche in der Natur – hierbei sind lokale Vorschriften und die Rücksichtnahme auf Dritte zu beachten).
Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über die spezifischen Möglichkeiten und Regelungen.
Planung der Trauerfeier
Berücksichtigen Sie Wünsche des Verstorbenen (falls bekannt) oder planen Sie folgende Aspekte für die Trauerfeier, die dem Abschiednehmen und der Würdigung dient:
- Ort der Trauerfeier: Kirche, Kapelle auf dem Friedhof, Abdankungshalle, nur am Grab, zu Hause, in der freien Natur oder an einem anderen bedeutsamen Ort.
- Trauerrede: Wer soll sprechen? Ein Pfarrer, ein freier Trauerredner, Familienmitglieder oder Freunde?
- Weitere Beiträge: Möglichkeit für weitere kurze Wortbeiträge von Angehörigen oder Freunden.
- Gestaltungselemente:
- Musikalische Begleitung (Lieblingslieder, Live-Musik, Orgel).
- Blumenschmuck, Kerzen, Fotos oder persönliche Gegenstände.
- Sitzordnung (falls relevant).
- Kondolenzbuch: Auslegen eines Buches, in das sich Trauergäste eintragen und Beileidsbekundungen hinterlassen können.
Planung der Bestattung
Die Bestattung (Beisetzung) ist die Übergabe an die letzte Ruhestätte, oft im Anschluss an die Trauerfeier. Wichtige Punkte für die Planung:
- Termin und Ort: In Absprache mit dem Pfarramt, Friedhofsverwaltung und ggf. Bestattungsinstitut.
- Gästeliste und Einladungen: Wer soll informiert und eingeladen werden? (Siehe auch Trauerkarten).
- Blumenschmuck: Sargbouquet, Urnenschmuck, Trauerkränze, Handsträusse. Klären Sie, ob Spenden anstelle von Blumen gewünscht sind.
- Musikalische Begleitung am Grab: Falls gewünscht.
- Leidmahl (Traueressen, "Zvieri"): Ein gemeinsames Essen oder Beisammensein nach der Beisetzung, um Erinnerungen auszutauschen. Dies sollte frühzeitig geplant und ggf. ein Lokal reserviert werden.
- Transport: Organisation des Transports des Sarges oder der Urne.
Trauerkarte
Mit einer Trauerkarte informieren Sie den erweiterten Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis persönlich über den Todesfall. Sie dient oftmals auch als Einladung zur Trauerfeier und/oder Beisetzung.
- Inhalt: Name des Verstorbenen, Geburts- und Todesdatum, ein kurzer persönlicher Text, Trauerspruch oder Gedicht, Namen der nächsten Angehörigen, Informationen zu Trauerfeier und Beisetzung (Datum, Uhrzeit, Ort).
- Zusatzinformationen: Ggf. Hinweis auf ein Spendenkonto anstelle von Blumen, Adresse für Kondolenzschreiben.
- Versand: Möglichst bald nach Festlegung der Termine für Trauerfeier und Bestattung.
Todesanzeige
Die Todesanzeige (auch Leidzirkular genannt) macht den Todesfall einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.
- Traditionell: Veröffentlichung in regionalen oder überregionalen Zeitungen. Die Kosten hierfür können erheblich sein. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Artikel «Was kostet eine Todesanzeige in der Zeitung?».
- Modern & Digital: Zunehmend werden Online-Todesanzeigen genutzt. Diese sind oft kostengünstiger und können einfach per E-Mail, WhatsApp oder über soziale Medien geteilt werden, um auch Personen zu erreichen, die keine Zeitung lesen.
Eine Todesanzeige enthält typischerweise folgende Informationen:
- Vollständiger Name des Verstorbenen
- Ggf. Beruf, Titel oder besondere Verdienste
- Geburts- und Todesdatum (oder Alter)
- Namen der hinterbliebenen Angehörigen (in der Regel die engste Familie)
- Details zur Trauerfeier und Bestattung (Datum, Uhrzeit, Ort)
- Ggf. ein Trauerspruch, Zitat oder ein religiöses Symbol
- Hinweis auf Spendenwunsch anstelle von Blumen oder Kränzen
- Adresse für Kondolenzschreiben
- Optional: Foto des Verstorbenen, Symbole
Erledigungen nach der Bestattung
Auch nach der Beisetzung gibt es noch einige wichtige Angelegenheiten zu regeln. Diese Phase ist oft geprägt von administrativen Aufgaben, aber auch von der weiteren Trauerbewältigung und dem Gedenken.
Danksagung
Mit einer Danksagung drücken Sie Ihre Wertschätzung gegenüber all jenen aus, die Ihnen in der schweren Zeit des Abschieds beigestanden und ihre Anteilnahme bekundet haben.
- Form: Klassisch als gedruckte Karte oder modern als Online-Danksagung, die Sie einfach per E-Mail, WhatsApp oder Social Media teilen können.
- Inhalt: Ein kurzer, persönlicher Text, der Ihren Dank ausdrückt. Sie können besondere Unterstützung oder tröstende Worte erwähnen.
- Zeitpunkt: Üblicherweise einige Wochen nach der Trauerfeier.
Grabstein
Der Grabstein ist ein sichtbares Zeichen der Erinnerung an die verstorbene Person. Seine Gestaltung sollte den Charakter und das Leben des Verstorbenen widerspiegeln.
- Auswahl: Besprechen Sie Ihre Wünsche mit einem Steinmetz oder Bildhauer. Diese können Sie zu Materialien, Formen und Inschriften beraten.
- Zeitpunkt der Aufstellung:
- Bei Urnengräbern kann der Grabstein oft relativ bald nach der Beisetzung gesetzt werden.
- Bei Erdgräbern muss sich die Erde erst setzen. Dies dauert in der Regel sechs bis neun Monate, bevor ein schwerer Grabstein stabil aufgestellt werden kann.
Grabpflege
Die Pflege des Grabes ist ein Ausdruck fortwährender Verbundenheit und Achtung.
- Umfang: Bepflanzung (saisonal angepasst), Sauberhalten (Entfernen von Laub und Unkraut), ggf. Winterschutz.
- Verantwortung: Oft übernehmen die Angehörigen die Pflege selbst.
- Alternative: Viele Friedhofsverwaltungen oder Gärtnereien bieten Grabpflegeverträge an, falls Sie die Pflege nicht selbst leisten können oder möchten. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Friedhofsverwaltung nach den Möglichkeiten und Vorschriften.
Auflösen und Kündigen von Verträgen, Versicherungen und Mitgliedschaften
Nach einem Todesfall sind viele administrative Aufgaben zu erledigen. Eine Übersicht der wichtigsten Meldungen und Kündigungen:
Behörden und Institutionen informieren:
- AHV-Ausgleichskasse: Meldung des Todesfalls für Rentenansprüche (z.B. Witwen-/Witwerrente, Waisenrente).
- Pensionskasse (Berufliche Vorsorge): Klären von Ansprüchen auf Hinterlassenenleistungen.
- Krankenversicherung: Kündigung der Police des Verstorbenen.
- Weitere Versicherungen: Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Haftpflicht-, Hausratversicherung etc. prüfen und ggf. kündigen oder anpassen.
- Banken und PostFinance: Konten sperren lassen bzw. Zugriff für Erben regeln (Erbschein erforderlich), Daueraufträge prüfen.
- Post: Ggf. Nachsendeauftrag einrichten.
- Steueramt: Information über den Todesfall für die Abschlusssteuererklärung.
- Strassenverkehrsamt: Bei Fahrzeugbesitz (siehe unten).
Laufende Verträge und Mitgliedschaften kündigen:
- Mietvertrag der Wohnung (gesetzliche Kündigungsfristen beachten)
- Telefon-, Internet-, Mobilfunk- und TV-Anschlüsse
- Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
- Mitgliedschaften in Vereinen, Clubs, Fitnessstudios etc.
- Abos für öffentliche Verkehrsmittel
- Strom-, Gas-, Wasserverträge (bei eigenem Haus/Wohnung)
- Weitere Abonnements und Dauerverträge
Fahrzeug des Verstorbenen:
- Abmeldung/Ummeldung: Beim zuständigen Strassenverkehrsamt. Dies führt meist zur automatischen Kündigung der Motorfahrzeugsteuer und -versicherung.
- Kontrollschilder: Abgabe oder Umschreibung.
- Verkauf oder Übertragung des Fahrzeugs.
Digitaler Nachlass:
Denken Sie auch an das digitale Erbe. Es ist hilfreich, wenn der Verstorbene eine Liste mit wichtigen Online-Konten und Zugangsdaten (oder Hinweisen zum Zugriff über einen Passwort-Manager) hinterlassen hat.
- Online-Konten: E-Mail-Accounts, Social Media Profile (Facebook, Instagram etc. – hier gibt es oft Optionen für Gedenkzustände oder Löschung).
- Cloud-Dienste: Zugriff auf gespeicherte Fotos, Dokumente.
- Digitale Abos: Streamingdienste, Softwarelizenzen.
- Online-Banking, Zahlungsdienste (PayPal), Kryptowährungen.
Suchen Sie in den Unterlagen nach Hinweisen auf Verträge und Verpflichtungen. Fehlende Kündigungen können zu unnötigen Kosten führen.
Erbe
Die Regelung des Nachlasses (Erbschaft) umfasst mehrere Schritte und erfordert sorgfältige Beachtung. Ein klar formuliertes Testament kann dabei helfen, Unklarheiten und Konflikte zu vermeiden. Die grundlegenden Schritte im Erbgang in der Schweiz umfassen typischerweise:
- Testament finden und einreichen: Jedes aufgefundene Testament muss unverzüglich der zuständigen kantonalen Behörde (oft Bezirksgericht oder Notariat) eingereicht werden. Dies gilt auch, wenn es als ungültig erachtet wird. Wurde ein Testament amtlich hinterlegt, wird die Behörde aktiv.
- Testamentseröffnung: Die Behörde eröffnet das Testament offiziell und informiert die eingesetzten sowie die gesetzlichen Erben über dessen Inhalt.
- Erbschein beantragen: Die berechtigten Erben können einen Erbschein (auch Erbbescheinigung genannt) beantragen. Dieses Dokument legitimiert sie gegenüber Dritten (z.B. Banken) als Erben und wird benötigt, um über den Nachlass verfügen zu können.
- Annahme oder Ausschlagung des Erbes: Erben haben grundsätzlich drei Monate Zeit (ab Kenntnis des Todesfalls bzw. der Erbeinsetzung), die Erbschaft auszuschlagen, falls sie z.B. überschuldet ist. Zur Klärung kann ein öffentliches Inventar beantragt werden.
- Erbengemeinschaft und Erbteilung: Mehrere Erben bilden zunächst eine Erbengemeinschaft und müssen gemeinsam über den Nachlass verfügen. Die Erbteilung, also die Aufteilung des Nachlasses unter den Erben, kann komplex sein und erfordert oft Einvernehmen.
- Sicherungsmassnahmen: Bei Bedarf können Massnahmen wie die Siegelung oder ein Sicherungsinventar beantragt werden, um den Nachlass zu schützen.
Vertiefte Informationen zum Testament und Erbrecht:
Die Erstellung eines Testaments und die Details des Schweizer Erbrechts (gesetzliche Erbfolge, Pflichtteile, Erbvertrag etc.) sind umfangreich. Für eine detaillierte Anleitung, Vorlagen und rechtliche Grundlagen zur Testamentsgestaltung empfehlen wir Ihnen unseren ausführlichen Artikel:
Ratgeber: Testament in der Schweiz erstellen
Aufgrund der Komplexität von Erbschaftsangelegenheiten und der kantonal unterschiedlichen Zuständigkeiten ist es oft ratsam, frühzeitig fachkundige Unterstützung (z.B. von einem Notar oder einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt) beizuziehen, insbesondere bei komplexen Vermögensverhältnissen oder wenn Konflikte unter den Erben absehbar sind.
Haushaltsauflösung
Der Hausstand des Verstorbenen ist Teil des Nachlasses. Die Erben entscheiden gemeinsam, was mit den persönlichen Gegenständen, Möbeln und dem restlichen Inventar geschieht.
- Wichtige Unterlagen sichern: Bevor mit der Räumung begonnen wird, sollten alle wichtigen Dokumente (Verträge, Versicherungspolicen, Bankunterlagen, persönliche Papiere) an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
- Aufteilung unter Erben: Gegenstände können unter den Erben aufgeteilt werden. Erinnerungsstücke haben oft einen hohen emotionalen Wert.
- Verkauf, Spende, Entsorgung: Was nicht von den Erben übernommen wird, kann verkauft, gespendet oder fachgerecht entsorgt werden. Es gibt spezialisierte Unternehmen für Haushaltsauflösungen.
Spezifische Situationen:
- Mietwohnung:
- Mietvertrag geht auf die Erben über.
- Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen oder Versuch, einen Nachmieter zu stellen.
- Rückgabe der Wohnung und Rückzahlung der Mietkaution klären.
- Zimmer in Alters- oder Pflegeheim:
- Kündigungsmodalitäten mit der Heimleitung besprechen.
- Räumung des Zimmers organisieren.
- Rückerstattung allfälliger Vorauszahlungen oder Kautionen klären.
- Wohneigentum (Haus/Wohnung):
- Erben entscheiden über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung.
- Bei Leerstand auf Instandhaltung achten (Heizen, Lüften), um Schäden zu vermeiden.
Abschliessende Worte
Die Zeit nach einem Todesfall ist herausfordernd. Strukturierte Erledigungen können Überforderung reduzieren und Respekt erweisen. Zögern Sie nicht, Unterstützung anzunehmen.
Nehmen Sie sich bewusst Zeit für Ihre Trauer. Erinnerungen und Gefühle sind wichtig. Ehrenvolles Gedenken hilft, den Verstorbenen in liebevoller Erinnerung zu behalten.
Quellen und nützliche Links
- Ausführliche Todesfall-Checkliste bei ch.ch
- «Tod eines Angehörigen – was nun?» bei Pro Senectute
- Mehr zum Thema «Todesanzeigen» im Blog von tooyoo.ch
- Schlichte, kostenlose Todesanzeigen als Word-Vorlagen zum Herunterladen (traueranzeigeonline.de)
Infos zur Situation in Deutschland:
- Checkliste nach einem Todesfall: Die ersten 24-48 Stunden (traueranzeigeonline.de)
- Was kostet eine Bestattung in Deutschland? (traueranzeigeonline.de)